Die kurze Antwort
Das Wichtigste vorab.
Prüfen Sie Ihre Website ohne Maus, mit starker Vergrößerung und auf einem kleinen Bildschirm. Achten Sie auf klare Überschriften, verständliche Linktexte, ausreichende Kontraste, sichtbaren Tastaturfokus, beschriftete Formulare und sinnvolle Alternativtexte. Automatische Prüfwerkzeuge helfen beim Finden einzelner Fehler, ersetzen aber keine manuelle Prüfung.
In zwanzig Minuten
Der erste manuelle Schnelltest.
- Mit der Tab-Taste durch die gesamte Seite gehen: Jeder interaktive Schritt ist erreichbar
- Prüfen, ob jederzeit klar sichtbar ist, welches Element den Tastaturfokus hat
- Browser-Zoom auf 200 Prozent stellen: Texte und Funktionen bleiben vollständig nutzbar
- Fenster auf etwa 320 Pixel Breite verkleinern: Es entsteht kein horizontaler Lesescroll
- Bilder deaktivieren oder Alternativtexte ansehen: Die Aussage bleibt verständlich
- Formular absenden: Fehler werden konkret beschrieben und dem richtigen Feld zugeordnet
Prüfbare Grundlagen
Die Checkliste für Inhalt, Design und Technik.
1. Tastatur
Navigation, Menüs, Dialoge und Formulare funktionieren ohne Maus. Die Reihenfolge folgt der sichtbaren Logik.
2. Fokus
Der aktuelle Fokus ist deutlich sichtbar und wird nicht durch feste Navigation oder Dialoge verdeckt.
3. Kontrast
Text, Bedienelemente und Zustände sind auch bei eingeschränktem Sehvermögen klar unterscheidbar.
4. Vergrößerung
Bei 200 Prozent Zoom bleiben Inhalt und Funktionen verfügbar, ohne dass Text abgeschnitten wird.
5. Überschriften
Eine nachvollziehbare Hierarchie beschreibt den Inhalt. Überschriften dienen nicht nur der optischen Größe.
6. Links
Linktexte erklären ihr Ziel. Mehrere identische „Mehr erfahren“-Links ohne Kontext werden vermieden.
7. Bilder
Informative Bilder erhalten passende Alternativtexte. Dekorative Bilder werden für assistive Technik ausgeblendet.
8. Formulare
Felder haben sichtbare Beschriftungen, Pflichtangaben sind verständlich und Fehler lassen sich gezielt beheben.
9. Sprache
Die Seitensprache ist technisch angegeben. Texte sind klar gegliedert und unnötige Fachsprache wird erklärt.
10. Bewegung
Animationen respektieren reduzierte Bewegung. Blinkende oder automatisch wechselnde Inhalte lassen sich stoppen.
11. Mobil
Bedienelemente sind groß genug, Abstände verhindern Fehlklicks und Inhalte funktionieren in Hoch- und Querformat.
12. Semantik
Landmarken, Schaltflächen, Listen und Statusmeldungen werden technisch so ausgezeichnet, wie sie sich verhalten.
Automatisch und manuell
Werkzeuge finden Fehler – Menschen prüfen die Nutzung.
Automatische Tests erkennen zum Beispiel fehlende Beschriftungen, manche Kontrastprobleme und ungültige technische Beziehungen. Sie können jedoch nicht zuverlässig beurteilen, ob ein Alternativtext hilfreich ist, die Fokusreihenfolge sinnvoll bleibt oder eine Fehlermeldung wirklich verständlich ist.
Kombinieren Sie deshalb mehrere Ebenen: automatisierte Prüfung, reine Tastaturbedienung, starke Vergrößerung, einen Screenreader-Schnelltest und – bei wichtigen Angeboten – Tests mit Menschen, die assistive Technologien tatsächlich nutzen.
- Automatische Prüfung auf jeder repräsentativen Seitenart
- Kompletter Ablauf nur mit Tastatur
- Zoom- und Reflow-Test bei 200 und 400 Prozent
- Screenreader-Prüfung von Navigation, Überschriften und Formularen
- Kontrolle dynamischer Zustände, Fehlermeldungen und Dialoge
Rechtlicher Rahmen
Nicht jede Website fällt automatisch unter das BFSG.
Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Ob eine konkrete Website erfasst ist, hängt unter anderem vom angebotenen Dienst, der Zielgruppe und möglichen Ausnahmen ab.
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, können nach den offiziellen Informationen ausgenommen sein. Das ist keine allgemeine Ausnahme für jedes Unternehmen und ersetzt keine Prüfung des eigenen Angebots.
Weiterführende Quellen
Offizielle Informationen.
Häufige Fragen
Kurz geklärt.
Reicht ein automatischer Accessibility-Score?
Nein. Ein Score bildet nur einen Teil der prüfbaren Kriterien ab und kann trotz schwerer Bedienprobleme gut aussehen. Manuelle Tastatur-, Zoom-, Screenreader- und Inhaltsprüfungen bleiben notwendig.
Macht ein Overlay eine Website barrierefrei?
Ein nachträglich eingeblendetes Werkzeug behebt nicht automatisch fehlerhafte Struktur, unzugängliche Formulare oder unverständliche Inhalte. Barrierefreiheit sollte in Inhalt, Design, Code und Qualitätssicherung integriert werden.
Muss jede Unternehmenswebsite das BFSG erfüllen?
Nein, nicht jede Website fällt allein durch ihre Existenz unter das BFSG. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Dienstleistung und mögliche Ausnahmen. Unternehmen sollten ihre Situation anhand offizieller Informationen oder mit fachlicher Rechtsberatung einordnen.