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Barrierefreiheit

Barrierefreie Website: zwölf Punkte, die Sie selbst prüfen können.

Digitale Barrierefreiheit beginnt nicht mit einem Prüfsiegel. Sie zeigt sich daran, ob Menschen Inhalte wahrnehmen, verstehen und mit unterschiedlichen Eingabemethoden bedienen können.

Lesezeit
9 Minuten
Aktualisiert
24. Juli 2026

Das Wichtigste vorab.

Prüfen Sie Ihre Website ohne Maus, mit starker Vergrößerung und auf einem kleinen Bildschirm. Achten Sie auf klare Überschriften, verständliche Linktexte, ausreichende Kontraste, sichtbaren Tastaturfokus, beschriftete Formulare und sinnvolle Alternativtexte. Automatische Prüfwerkzeuge helfen beim Finden einzelner Fehler, ersetzen aber keine manuelle Prüfung.

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In zwanzig Minuten

Der erste manuelle Schnelltest.

  • Mit der Tab-Taste durch die gesamte Seite gehen: Jeder interaktive Schritt ist erreichbar
  • Prüfen, ob jederzeit klar sichtbar ist, welches Element den Tastaturfokus hat
  • Browser-Zoom auf 200 Prozent stellen: Texte und Funktionen bleiben vollständig nutzbar
  • Fenster auf etwa 320 Pixel Breite verkleinern: Es entsteht kein horizontaler Lesescroll
  • Bilder deaktivieren oder Alternativtexte ansehen: Die Aussage bleibt verständlich
  • Formular absenden: Fehler werden konkret beschrieben und dem richtigen Feld zugeordnet
02

Prüfbare Grundlagen

Die Checkliste für Inhalt, Design und Technik.

1. Tastatur

Navigation, Menüs, Dialoge und Formulare funktionieren ohne Maus. Die Reihenfolge folgt der sichtbaren Logik.

2. Fokus

Der aktuelle Fokus ist deutlich sichtbar und wird nicht durch feste Navigation oder Dialoge verdeckt.

3. Kontrast

Text, Bedienelemente und Zustände sind auch bei eingeschränktem Sehvermögen klar unterscheidbar.

4. Vergrößerung

Bei 200 Prozent Zoom bleiben Inhalt und Funktionen verfügbar, ohne dass Text abgeschnitten wird.

5. Überschriften

Eine nachvollziehbare Hierarchie beschreibt den Inhalt. Überschriften dienen nicht nur der optischen Größe.

6. Links

Linktexte erklären ihr Ziel. Mehrere identische „Mehr erfahren“-Links ohne Kontext werden vermieden.

7. Bilder

Informative Bilder erhalten passende Alternativtexte. Dekorative Bilder werden für assistive Technik ausgeblendet.

8. Formulare

Felder haben sichtbare Beschriftungen, Pflichtangaben sind verständlich und Fehler lassen sich gezielt beheben.

9. Sprache

Die Seitensprache ist technisch angegeben. Texte sind klar gegliedert und unnötige Fachsprache wird erklärt.

10. Bewegung

Animationen respektieren reduzierte Bewegung. Blinkende oder automatisch wechselnde Inhalte lassen sich stoppen.

11. Mobil

Bedienelemente sind groß genug, Abstände verhindern Fehlklicks und Inhalte funktionieren in Hoch- und Querformat.

12. Semantik

Landmarken, Schaltflächen, Listen und Statusmeldungen werden technisch so ausgezeichnet, wie sie sich verhalten.

03

Automatisch und manuell

Werkzeuge finden Fehler – Menschen prüfen die Nutzung.

Automatische Tests erkennen zum Beispiel fehlende Beschriftungen, manche Kontrastprobleme und ungültige technische Beziehungen. Sie können jedoch nicht zuverlässig beurteilen, ob ein Alternativtext hilfreich ist, die Fokusreihenfolge sinnvoll bleibt oder eine Fehlermeldung wirklich verständlich ist.

Kombinieren Sie deshalb mehrere Ebenen: automatisierte Prüfung, reine Tastaturbedienung, starke Vergrößerung, einen Screenreader-Schnelltest und – bei wichtigen Angeboten – Tests mit Menschen, die assistive Technologien tatsächlich nutzen.

  • Automatische Prüfung auf jeder repräsentativen Seitenart
  • Kompletter Ablauf nur mit Tastatur
  • Zoom- und Reflow-Test bei 200 und 400 Prozent
  • Screenreader-Prüfung von Navigation, Überschriften und Formularen
  • Kontrolle dynamischer Zustände, Fehlermeldungen und Dialoge
04

Rechtlicher Rahmen

Nicht jede Website fällt automatisch unter das BFSG.

Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Ob eine konkrete Website erfasst ist, hängt unter anderem vom angebotenen Dienst, der Zielgruppe und möglichen Ausnahmen ab.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, können nach den offiziellen Informationen ausgenommen sein. Das ist keine allgemeine Ausnahme für jedes Unternehmen und ersetzt keine Prüfung des eigenen Angebots.

Offizielle Informationen.

Kurz geklärt.

Reicht ein automatischer Accessibility-Score?

Nein. Ein Score bildet nur einen Teil der prüfbaren Kriterien ab und kann trotz schwerer Bedienprobleme gut aussehen. Manuelle Tastatur-, Zoom-, Screenreader- und Inhaltsprüfungen bleiben notwendig.

Macht ein Overlay eine Website barrierefrei?

Ein nachträglich eingeblendetes Werkzeug behebt nicht automatisch fehlerhafte Struktur, unzugängliche Formulare oder unverständliche Inhalte. Barrierefreiheit sollte in Inhalt, Design, Code und Qualitätssicherung integriert werden.

Muss jede Unternehmenswebsite das BFSG erfüllen?

Nein, nicht jede Website fällt allein durch ihre Existenz unter das BFSG. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Dienstleistung und mögliche Ausnahmen. Unternehmen sollten ihre Situation anhand offizieller Informationen oder mit fachlicher Rechtsberatung einordnen.

Was bedeutet das für Ihre Website?

Schildern Sie kurz Ihre Ausgangslage. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was jetzt sinnvoll ist – und was nicht.

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